Rechtsprechung
BGH, 05.03.1991 - XI ZR 151/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung - Aufklärungspflicht bei dem Erwerb von amerikanischen Billigaktien
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 22.01.1991 - XI ZR 151/89
- BGH, 05.03.1991 - XI ZR 151/89
Papierfundstellen
- NJW 1991, 1947
- WM 1991, 667
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
Auszug aus BGH, 05.03.1991 - XI ZR 151/89
Der statthafte (BGHZ 37, 79, 83), in der gesetzlichen Form und Frist eingelegte und begründete Einspruch hat keinen Erfolg. - BGH, 11.07.1988 - II ZR 355/87
Aufklärungspflichten des Vermittlers von Londoner Warenterminoptionen
Auszug aus BGH, 05.03.1991 - XI ZR 151/89
Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Zusammenhänge kann die Aufklärung - wie bei der Vermittlung von Warenterminoptionen - ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie schriftlich erfolgt (vgl. BGHZ 105, 108, 110 f.) [BGH 11.07.1988 - II ZR 355/87]. - BGH, 22.01.1991 - XI ZR 151/89
Aufklärungspflichten des Vermittlers von sog. Penny Stocks
Auszug aus BGH, 05.03.1991 - XI ZR 151/89
Auf die Revision des Klägers hat der Senat durch Versäumnisurteil vom 22. Januar 1991, auf dessen Inhalt (WM 1991, 315) Bezug genommen wird, die Entscheidung des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Berufung gegen das landgerichtliche Urteil zurückgewiesen.
- BGH, 12.03.2002 - XI ZR 258/01
Geschäfte mit Aktienanleihen sind keine Börsentermingeschäfte
Soweit der erkennende Senat gewerbliche Vermittler sogenannter Penny Stocks als verpflichtet angesehen hat, ihre Kunden schriftlich über Verlustrisiken aufzuklären, diente dies insbesondere der Korrektur eines durch schriftliches Informationsmaterial erweckten falschen Eindrucks (Senat, Urteil vom 5. März 1991 - XI ZR 151/89, WM 1991, 667, 668). - OLG Düsseldorf, 13.09.2007 - 6 U 96/06
Beratungspflichten eines Vermittlers hochspekulativer, marktenger Aktien
Die Aufklärung kann wirksam nur schriftlich erfolgen, weil der typischerweise unerfahrene Käuferkreis nur durch eine schriftliche Belehrung ein zutreffendes Bild von solchen Gefahren gewinnen kann (BGH, NJW 1991, 1947 f.).Der Vortrag des Beklagten zu 1.), er gehe davon aus, Herr W. habe sämtliche Risiken eines Investments in Aktien der SGBI mit dem Kläger erörtert, stellt sich zum einen als bloße Vermutung dar, zum anderen wäre diese mündliche Aufklärung ungenügend, weil sie nur schriftlich erfolgen kann (BGH, NJW 1991, 1947 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 1051).
- BGH, 07.04.1992 - XI ZR 71/91 Der statthafte (BGHZ 37, 79, 83; Senatsurteil vom 5. März 1991 - XI ZR 151/89 = WM 1991, 667) Einspruch ist in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt worden und damit zulässig.
- OLG Düsseldorf, 09.02.2007 - 17 U 257/06
Aufklärungspflichten eines zur Wahrnehmung von spekulativen Börsenterminen …
Diese Aufklärung muss dabei, will sie ihren Zweck nicht verfehlen, grundsätzlich schriftlich und darf nicht ausschließlich fernmündlich erfolgen (vgl. BGHZ 105, 108, 110 f.; BGH NJW 1991, 1947, 1948; BGH NJW 1992, 1879, 1880; BGH NJW-RR 2004, 203, 204 m.w.Nachw.). - BGH, 30.10.2002 - IV ZR 270/00
Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil im Wege eines zweiten …
Der statthafte (BGHZ 37, 79, 83; BGH, Urteil vom 5. März 1991 - XI ZR 151/89 - NJW 1991, 1947) Einspruch ist in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt worden. - OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 6 U 186/99
Ankauf und Verkauf von Wertpapieren; Vermittlung; Aufklärung über die Risiken von …
Bei schwierigen wirtschaftlichen Zusammenhängen wie etwa im Handel mit Terminoptionen oder bei O-Markt-Geschäften muß die Aufklärung grundsätzlich schriftlich erteilt werden (vgl. BGHZ 105, 108, 110 f.; BGH NJW 1991, 1947, 1948; BGH NJW 1994, 997) und Umstände, die den Anlagezweck gefährden können, so herausstellen, daß sie auch von einem flüchtigen Leser wahrgenommen werden (vgl. BGH NJW 1994, 997).Für O-Markt- und ähnliche Geschäfte, für die der Bundesgerichtshof ausdrücklich an diese Rechtsprechung angeknüpft hat (vgl. BGH NJW 1991, 1947, 1948), kann nichts anderes gelten, so daß auch die Beklagte zu 1. weiterhin der Pflicht zur schriftlichen Aufklärung unterliegt.
- OLG Düsseldorf, 09.02.2007 - 17 U 39/06
Zur Wirksamkeit ausländischer Schiedsabreden - Erstreckung der Abgeltungsklausel …
Dem Kläger stand zwar ursprünglich gegen die Beklagte gemäß Artikel 40 Abs. 1 EGBGB, §§ 826, 830 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens nebst Zinsen zu, da sie bzw. ihr vertretungsberechtigtes Organ der D. GmbH bei der von dieser bzw. von deren Geschäftsführer vorsätzlich begangenen sittenwidrigen Schädigung des Klägers aufgrund fehlerhafter Aufklärung über die Risiken von Optionsgeschäften (vgl. BGHZ 105, 108, 110 f.; BGH NJW 1991, 1947, 1948; BGH NJW 1992, 1879, 1880; BGH NJW-RR 2004, 203, 204 m.w.Nachw.) durch ihre Mitwirkung als in den USA tätiges Brokerhaus mangels Vorsorge gegen den Missbrauch der Vertragskonstruktion durch die D. GmbH und mangels Überprüfung ihrer Seriösität (vgl. BGH NJW 2004, 3423, 3425) vorsätzlich Hilfe geleistet hat. - LG Düsseldorf, 24.03.2006 - 15 O 408/03
Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung bei nicht ausreichender Aufklärung …
Die Aufklärung kann wirksam nur schriftlich erfolgen, weil der typischerweise unerfahrene Käuferkreis nur durch eine schriftliche Belehrung ein zutreffendes Bild von solchen Gefahren gewinnen kann (BGH NJW 1991, 1947 G7.).Ungeachtet dessen wäre die behauptete telefonische Aufklärung als wahr unterstellt ungenügend, weil die erforderliche Aufklärung in diesem Bereich wirksam nur schriftlich erfolgen kann (BGH NJW 1991, 1947 G7.; OLG E NJW-RR 2002, 1051).
- LG Düsseldorf, 09.11.1999 - 6 O 191/99
Schadenersatzbegehren auf Grundlage eines Kaufs von amerikanischen Billigaktien …
NJW 1991, 1947 f.) auch auf die Vermittlung von Aktien, an zu enden.schriftlich erfolgt (BGH NJW 1991, 1947, 1948).
- LG Frankfurt/Main, 19.12.2003 - 21 O 485/02
Haftung des Vermögensverwalters bei unterlassener Aufklärung über Aktien mit …
Bei schwierigen wirtschaftlichen Zusammenhängen wie etwa im Handel mit Terminoptionen oder bei OTC-Markt-Geschäften muss die Aufklärung grundsätzlich schriftlich erteilte werden (…vgl. BGH, Urt. v. 11.7. 1988 - II ZR 355/87, BGHZ 105, 108 [110 f.] = MDR 1988, 1030; BGH, Urt. v. 5.3. 1991 - XI ZR 151/89, NJW 1991, 1947 [1948];… BGH, Urt. v. 1.2. 1994 - XI ZR 125/93, MDR 1994, 472 = NJW 1994, 997) und Umstände, die den Anlagezweck gefährden können, so herausstellen, dass sie auch von einem flüchtigen Leser wahrgenommen werden (…vgl. BGH, Urt. v. 1.2. 1994 - XI ZR 125/93, MDR 1994, 472 = NJW 1994, 997).Für OTC-Markt- und ähnliche Geschäfte, für die der BGH ausdrücklich an diese Rechtsprechung angeknüpft hat (vgl. BGH, Urt. v. 5.3. 1991 - XI ZR 151/89, NJW 1991, 1947 [1948]), kann nichts anderes gelten, so dass auch die Beklagte zu 1) weiterhin der Pflicht zur schriftlichen Aufklärung unterliegt.".
- OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 21 U 27/01
Erhöhte Aufklärungspflicht des Vermittlers beim Verkauf von Penny Stocks …
- OLG Düsseldorf, 08.05.2006 - 6 U 121/04
Pflichten eines Vermittlers von ungewöhnlichen Anlagegeschäften
- LG Düsseldorf, 29.02.2008 - 15 O 234/06
Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit …
- LG Düsseldorf, 10.11.2009 - 15 O 234/06
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten im …
- OLG Düsseldorf, 05.07.2002 - 17 U 200/01
- LG Düsseldorf, 22.03.2006 - 1 O 165/05
Schadensersatz im Zusammenhang mit Börsentermingeschäften am OTC- Markt wegen …
- OLG Düsseldorf, 05.08.2004 - 6 U 195/03
- OLG Düsseldorf, 13.02.2003 - 6 U 102/02
- OLG Düsseldorf, 07.03.2002 - 6 U 45/01
- OLG Düsseldorf, 18.03.1999 - 6 U 101/95
- LG Köln, 25.10.2011 - 21 O 902/10
Schadenersatz wegen der Verletzung von Vertragspflichten aus einem …
- OLG Düsseldorf, 05.06.2002 - 15 U 167/01