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   BGH, 05.03.1991 - XI ZR 151/89   

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https://dejure.org/1991,2039
BGH, 05.03.1991 - XI ZR 151/89 (https://dejure.org/1991,2039)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1991 - XI ZR 151/89 (https://dejure.org/1991,2039)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1991 - XI ZR 151/89 (https://dejure.org/1991,2039)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung - Aufklärungspflicht bei dem Erwerb von amerikanischen Billigaktien

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1947
  • WM 1991, 667
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 05.03.1991 - XI ZR 151/89
    Der statthafte (BGHZ 37, 79, 83), in der gesetzlichen Form und Frist eingelegte und begründete Einspruch hat keinen Erfolg.
  • BGH, 11.07.1988 - II ZR 355/87

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Londoner Warenterminoptionen

    Auszug aus BGH, 05.03.1991 - XI ZR 151/89
    Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Zusammenhänge kann die Aufklärung - wie bei der Vermittlung von Warenterminoptionen - ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie schriftlich erfolgt (vgl. BGHZ 105, 108, 110 f.) [BGH 11.07.1988 - II ZR 355/87].
  • BGH, 22.01.1991 - XI ZR 151/89

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von sog. Penny Stocks

    Auszug aus BGH, 05.03.1991 - XI ZR 151/89
    Auf die Revision des Klägers hat der Senat durch Versäumnisurteil vom 22. Januar 1991, auf dessen Inhalt (WM 1991, 315) Bezug genommen wird, die Entscheidung des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Berufung gegen das landgerichtliche Urteil zurückgewiesen.
  • BGH, 12.03.2002 - XI ZR 258/01

    Geschäfte mit Aktienanleihen sind keine Börsentermingeschäfte

    Soweit der erkennende Senat gewerbliche Vermittler sogenannter Penny Stocks als verpflichtet angesehen hat, ihre Kunden schriftlich über Verlustrisiken aufzuklären, diente dies insbesondere der Korrektur eines durch schriftliches Informationsmaterial erweckten falschen Eindrucks (Senat, Urteil vom 5. März 1991 - XI ZR 151/89, WM 1991, 667, 668).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2007 - 6 U 96/06

    Beratungspflichten eines Vermittlers hochspekulativer, marktenger Aktien

    Die Aufklärung kann wirksam nur schriftlich erfolgen, weil der typischerweise unerfahrene Käuferkreis nur durch eine schriftliche Belehrung ein zutreffendes Bild von solchen Gefahren gewinnen kann (BGH, NJW 1991, 1947 f.).

    Der Vortrag des Beklagten zu 1.), er gehe davon aus, Herr W. habe sämtliche Risiken eines Investments in Aktien der SGBI mit dem Kläger erörtert, stellt sich zum einen als bloße Vermutung dar, zum anderen wäre diese mündliche Aufklärung ungenügend, weil sie nur schriftlich erfolgen kann (BGH, NJW 1991, 1947 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 1051).

  • BGH, 07.04.1992 - XI ZR 71/91
    Der statthafte (BGHZ 37, 79, 83; Senatsurteil vom 5. März 1991 - XI ZR 151/89 = WM 1991, 667) Einspruch ist in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt worden und damit zulässig.
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